Im Prozess um das „Ewiges Baurecht“ für die 3. Startbahn hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) soeben alle Klagen abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Tenor des Urteils:
„Der BayVGH hat mit seinem Urteil die von der FMG bereits durchgeführten Maßnahmen (u.a. Grunderwerb, S-Bahn-Tunnel unter dem geplanten Vorfeld, Teilfläche des Vorfeldes, Ausbau des Straßennetzes im Osten des Flughafengeländes, naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen) als ausreichend erachtet, um von einem Beginn der Plandurchführung auszugehen. Damit tritt der Planfeststellungsbeschluss nicht im März 2026 außer Kraft.“
Die vollständigen schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Dies ist sicherlich eine erneute, herbe Enttäuschung. Dennoch: „Unser Abwehrkampf wird und muss weiter gehen. Jetzt ist die Politik gefordert, dem Spuk ein Ende zu bereiten.“